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Energetische Dachsanierung

Weniger Heizkosten – mehr Wohnkomfort

Energetische Dachsanierung

Dächer älterer Gebäude sind häufig nicht oder nur unzureichend gedämmt, so dass in der Heizperiode viel Energie aufgewendet werden muss, um Räume unterm Dach einigermaßen angenehm zu temperieren.

Im Sommer dagegen heizen sie sich extrem auf, so dass von Wohnkomfort im Dachgeschoss häufig keine Rede sein kann. Die Lösung ist einfach und heißt: Energetische Dachsanierung

dachaufbau renoviertes Dach - URSA

Dachaufbau eines renovierten Daches (Quelle: URSA)

thermografie - Dach mit erheblichem Wärmeverlust (URSA)

Dach mit erheblichem Wärmeverlust (Quelle: URSA)

Dachdämmung nach Dämmstandard

Damit ist die Dämmung des Daches (umgangs­sprachlich auch Isolierung genannt) nach aktuellem Standard gemeint. Nach Dämmstandard sollte eine fachgerechte Verlegung der Unterdachbahn und Dampfbremse sowie ggfs. der Austausch der in die Jahre gekommenen Dachfenster erfolgen.

So können Heizkosten drastisch reduziert und unangenehme Zugluft­erscheinungen vermieden werden. Möglicherweise vorhandenen feuchten Ecken mit Schimmelbefall werden auf diese Weise der Nährboden entzogen und gleich mitsaniert. Das so verbesserte Raumklima geht mit einer deutlichen Steigerung des Wohnkomforts einher.

Ungenutzter Dachraum – Dämmung der obersten Geschossdecke

In Gebäuden, in denen der Dachraum nicht bewohnt bzw. genutzt wird und lediglich als Abstellfläche dient, reicht die Dämmung der obersten Geschossdecke völlig aus. Denn auch dadurch werden Wärmebrücken von beheizten zu unbeheizten Räumen vermieden.

Wann wird eine energetische Dachsanierung zur Pflicht?

Dachsicherungen Pflicht

Die Bundesregierung hat aus Gründen des Klimaschutzes das Ziel, den Jahres-Primär­energiebedarf zu reduzieren. Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) macht die energetische Dachsanierung innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf einer Immobilie zur Pflicht. Ausgenommen sind Besitzer von Ein- und Zweifamilien­häusern, die bereits seit dem 1.02.2002 von ihm selbst bewohnt wurden

Kommt der neue Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, gilt dieser Verstoß als Ordnungs­widrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € bestraft werden.

Fördermöglich­keiten einer energetischen Sanierung

Fördermöglichkeiten

Die Bundes­regierung wird Energie­einsparung und den Einsatz erneuer­barer Energien kombinieren, um den Primär­energie­bedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent ggb. 2008 zu senken. Die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ist Mitte 2021 bei der KfW gestartet.

Unterstützt werden energetische Sanierungs­maßnahmen (z.B. Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen, obersten Geschossdecken, Kellerdecken, Fenster- und Türenaustausch, Erneuerung von Heizkesseln) durch spezielle Förder­programme „Energieeffizient Sanieren“ des BEG bei der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau).


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